Straßenschäden: können autofahrer die reparaturkosten zurückfordern?

Ein Schlagloch, eine tiefe Rissstelle – wer regelmäßig Auto fährt, kennt das frustrierende Bild maroder Straßen. Doch was viele nicht wissen: In bestimmten Fällen können Autofahrer die dadurch entstandenen Reparaturkosten von den Verantwortlichen zurückfordern. Eine überraschende Möglichkeit, die bislang kaum bekannt ist.

Der staat haftet für schäden durch schlechte straßen

Der staat haftet für schäden durch schlechte straßen

Die Schlaglöcher-Misere ist weit verbreitet und verursacht jedes Jahr immense Schäden an Fahrzeugen. Besonders betroffen sind hierbei Fahrwerk, Felgen und Reifen, deren Reparatur schnell mehrere hundert Euro kosten kann. Doch es gibt einen Weg, sich gegen die schlechte Infrastruktur zu wehren. Der Artikel 106 der deutschen Verfassung besagt, dass jeder Bürger für Schäden entschädigt werden muss, die ihm durch das Verschulden der öffentlichen Verwaltung entstehen. Das betrifft auch Schäden am Fahrzeug, die durch einen schlechten Straßenzustand verursacht wurden.

Doch Vorsicht: Die Beweislast liegt beim Fahrzeugbesitzer. Er muss nachweisen, dass der Schaden tatsächlich durch den Zustand der Straße entstanden ist. Das bedeutet: Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, sichern Sie sich Zeugenaussagen und lassen Sie die Reparaturkosten von einer Werkstatt bestätigen. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn es zu Personenschäden gekommen ist.

Die zuständige Stelle für die Schadenersatzforderung ist in der Regel der Träger der Straße. Das kann das Bundesland, der Landkreis oder die Gemeinde sein. Es ist ratsam, zunächst einen freundlichen Kontakt aufzunehmen und die Situation zu schildern. Eine formelle Beschwerde sollte schriftlich erfolgen und alle relevanten Unterlagen enthalten.

Ein weiterer Knackpunkt: Schäden, die durch höhere Gewalt wie beispielsweise einen Sturm oder einen Erdrutsch entstanden sind, sind von der Schadenersatzpflicht ausgeschlossen. Hier greifen andere Regularien.

Experten des Automobilclubs (ADAC) raten zudem, sich bei der Durchsetzung der Ansprüche Unterstützung zu suchen. „Oftmals sind die Verfahren rechtlich komplex und es ist hilfreich, sich von einer spezialisierten Beratungsstelle oder einem Anwalt unterstützen zu lassen“, so ein ADAC-Sprecher.

Die Zahl der Schadensersatzforderungen steigt tendenziell, da immer mehr Autofahrer von ihrem Recht erfahren. Die Kommunen sind zunehmend gefordert, ihre Straßen in einem angemessenen Zustand zu halten – oder den Autofahrern zumindest den Weg zum Schadensersatz zu erleichtern.

Die Wahrheit ist: Die Kosten für schlechte Straßen werden letztendlich von allen getragen – sowohl durch höhere Reparaturkosten als auch durch steigende Steuern für die Instandhaltung des Straßennetzes. Es bleibt zu hoffen, dass die Kommunen endlich handeln und in die Verbesserung der Straßenqualität investieren, bevor noch mehr Schäden entstehen.